Ziel
der Kommission ist, den Prozess der Weiterentwicklungen der Hochschulen und des Wissenschaftssystems unter Geschlechteraspekten in ihrer Intersektionalität kritisch zu reflektieren und im konstruktiven Dialog mit den Verantwortlichen in Bund und Wissenschaftsorganisationen Maßnahmen und Initiativen zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit anzustoßen sowie deren bundesweite Implementierung und ggf. Evaluierung beratend zu begleiten. Im besonderen Fokus der Kommissionsarbeit stehen die Integration von geschlechterpolitischen Aspekten und Anforderungen in Hochschul- und Wissenschaftsprogramme und entsprechende Empfehlungen auf Bundesebene, hier insbesondere des BMBF (z. B. die Umsetzung des Professorinnenprogramms), der DFG (z. B. die Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards), der HRK oder des Wissenschaftsrats.
Wesentliche Themenfelder sind aktuell:
- die Umsetzung des Professorinnenprogramm III (PPIII) und im Rahmen des PP IV mehr Fairness zu garantieren, z.B. durch den Einbezug von TT-Professuren oder die besondere Beachtung kleinerer Hochschulen, verschiedener Hochschultypen und landesspezifischer Besonderheiten.
- der Einbezug von Diversity-Aspekten
- die Implementierung Forschungsorientierter Gleichstellungs- und Diversitätsstandards (FOGD) und nachfolgenden gleichstellungs- und qualitätssichernden Aktivitäten
- die Notwendigkeit einheitlicher Gleichstellungsstandards für alle Hochschulen bzw. die Forderung nach einer nachhaltigen Gleichstellungsstrategie
- das Verhältnis von Gender und Diversität sowie Gender-Aspekte, Unconscious/Gender Bias, in der Leistungsbewertung (s. DFG), insbesondere in Berufungsverfahren und der Bewertung von ForschungsanträgenDie Kommission steht im engen Austausch mit den verschiedenen bukof-Gremien und den Sprecherinnen. Sie konnte bei Stellungnahmen und Pressemitteilungen in vielfältiger Weise unterstützend mitwirken. Die enge Verknüpfung und gegenseitige Unterstützung von Kom-mission und Landessprecherinnen ermöglicht kurze Wege für Rat und Tat.Die Kommission trifft sich in der Regel drei Mal pro Jahr.