Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt stellt in allen gesellschaftlichen Bereichen ein überwiegend tabuisiertes und oftmals unterschätztes Problem dar. Empirischen Untersuchungen zufolge sind überwiegend Frauen betroffen. Einer Studie des BMFSJF aus dem Jahr 2004 zufolge geben mehr als die Hälfte aller befragten Frauen an, seit ihrem 16. Lebensjahr mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt zu haben.
Hochschulen als Arbeits- und Ausbildungsstätten sind diesbezüglich leider keine Schutzräume. Für Studentinnen, Promovendinnen, Habilitandinnen und Auszubildende ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt ein besonderes Problem, da sie sich aufgrund der häufig in Ausbildungsverhältnissen bestehenden Abhängigkeitsverhältnisse und hierarchischen Gefälle nur schwer wehren können.
Obwohl sexualisierte Diskriminierung und Gewalt die seelische und körperliche Gesundheit der Betroffenen schwer beeinträchtigen können, zeigen Untersuchungen, dass Taten oftmals bagatellisiert oder verschwiegen werden. Um dieser Tabuisierung entgegen zu wirken und dem Thema im hochschulpolitischen Raum zu größerer Beachtung zu verhelfen, wurde 2003 die Kommission „Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt“ (SDG) der bukof ins Leben gerufen.
Ziel der Kommission ist, auf den Abbau von Benachteiligungen von Frauen im Studium und im Berufsleben durch SDG an Hochschulen und auf die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und die Etablierung adäquater Interventionsmöglichkeiten hinzuwirken. Des Weiteren zielt die Arbeit der Kommission darauf ab, Diskriminierungsfreiheit als Qualitätsmerkmal von Hochschulen zu etablieren und eine Integration der Thematik in Maßnahmen der Organisationsentwicklung zu befördern.
Arbeitsschwerpunkte der Kommission
- die Auseinandersetzung mit der Rolle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Bereich der sexualisierten Diskriminierung und Gewalt
- Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit
- die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen