Der o. g. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ändert durch sieben Artikel sechs Thüringer Gesetze. Im Kern werden alle Gleichstellungsbeauftragten in Hochschulen, Kommunen und Landesverwaltung abgeschafft; alle Gleichstellungspläne und statistischen Berichtspflichten gestrichen; alle Quoten- und Paritätsregelungen in Gremien und Auswahlverfahren aufgehoben (Art. 1, Nr. 9, 13; Art. 4, Nr. 8, 12, 15); die Position der Diversitätsbeauftragten an Hochschulen gestrichen (Art. 4, Nr. 3); sowie die Förderung von Frauenzentren aus dem Gesetz entfernt (Art. 6). Das Gesetz trägt nach außen den Titel eines „Beendigungs“-Gesetzes, belässt aber den Titel des ThürGleichG formal. Das Gesetz soll in „Thüringer Gesetz über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ umbenannt werden (Art. 1, Nr. 1).
Die LaKoG Thüringen spricht sich entschieden für eine Ablehnung des Gesetzentwurfes der AfD-Fraktion aus. Der Entwurf höhlt das Thüringer Gleichstellungsgesetz aus, indem er alle seine Umsetzungsinstrumente beseitigt, während er formal an der Zielsetzung der Gleichberechtigung festhält. Das Ergebnis wäre ein Gesetz ohne Wirkung und strukturelle Benachteiligung ohne institutionelle Gegenkraft.