Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der bukof und steckt den Handlungsrahmen der anderen Organe ab.
Mitglieder der bukof sind die Hochschulen, vertreten durch:
- Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte / Frauenvertreterinnen
- Mitarbeiter*innen in Gleichstellungsbüros / Frauenbüros an Hochschulen
- Funktionsträger*innen in den Bereichen der Frauenförderung / Gleichstellung an Hochschulen
- Mitarbeiter*innen von Geschäftsstellen der Landeskonferenzen, sofern sie arbeitsrechtlich Angehörige einer Hochschule sind
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung und Beschlussfassung zu fachlichen und strategischen Fragen und inhaltlicher Ausrichtung der bukof
- Einrichtung von Kommissionen, Bestellung der Kommissionssprecherinnen und Entscheidung über die Weiterführung von Kommissionen
- Verabschiedung des Budgets
- Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und Entscheidung über dessen Entlastung
- Wahl des Vorstandes
- Beratung und Beschlussfassung über die der Satzung nachgeordneten Ordnungen (z. B. Wahlordnung, Geschäftsordnung)