Mitgliederversammlung

Über uns

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der bukof und steckt den Handlungsrahmen der anderen Organe ab.

Mitglieder der bukof sind die Hochschulen, vertreten durch:

  • Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte / Frauenvertreterinnen
  • Mitarbeiter*innen in Gleichstellungsbüros / Frauenbüros an Hochschulen
  • Funktionsträger*innen in den Bereichen der Frauenförderung / Gleichstellung an Hochschulen
  • Mitarbeiter*innen von Geschäftsstellen der Landeskonferenzen, sofern sie arbeitsrechtlich Angehörige einer Hochschule sind

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beratung und Beschlussfassung zu fachlichen und strategischen Fragen und inhaltlicher Ausrichtung der bukof
  • Einrichtung von Kommissionen, Bestellung der Kommissionssprecherinnen und Entscheidung über die Weiterführung von Kommissionen
  • Verabschiedung des Budgets
  • Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und Entscheidung über dessen Entlastung
  • Wahl des Vorstandes
  • Beratung und Beschlussfassung über die der Satzung nachgeordneten Ordnungen (z. B. Wahlordnung, Geschäftsordnung)

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