Entgeltsysteme müssen nach EU-Recht in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein, dass Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts ausgeschlossen werden. Die Praxis kollektiver Entgeltsysteme und auch des TV-L entspricht in der Regel nicht diesen Anforderungen. Ursächlich für Diskriminierungen im Rahmen der Arbeitsbewertung bei tariflichen Grundentgelten sind für Frauen nachteilige Mechanismen, auf die im Seminar insbesondere eingegangen wird.
Es werden Grundkenntnisse des Eingruppierungsrechts nach dem TV-L vermittelt. Diese versetzen die Teilnehmerinnen in den Stand, beurteilen zu können, ob ein Verfahren der Tätigkeitsbewertung korrekt nach den Regeln des § 12 TV-L sowie der Entgeltordnung Länder durchgeführt wurde. Es wird die Anwendung der Eingruppierungsnorm (Tätigkeitsmerkmale) der Entgeltordnung Länder eingeübt. Weiterhin werden die rechtlichen Auswirkungen des Grundsatzes der Tarifautomatik vermittelt.
Kernstück des Seminars ist die ausführliche Darstellung des Bewertungsverfahrens und der Bewertungsgrundsätze (z.B. Aufspaltungsverbot, zusammenfasssende Betrachtung mehrerer Arbeitsvorgänge). Hier wird insbesondere die entscheidende Bedeutung der Feststellung der Bewertungseinheit „Arbeitsvorgang“ für das Bewertungsergebnis dargestellt.